Batteriegesetzhinweise
Hinweispflicht zur Entsorgung nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können die Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbaren Nähe unentgeldlich zurückgeben (z.B. bei den Sammelstellen im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen). Sie können die gebrauchten Batterien auch per Post an uns zurücksenden.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz
„Cd" steht für Cadmium.
„Hg" steht für Quecksilber.
„Pb" steht für Blei.